

Was passiert Ihnen, wenn in Ihrer Wohnung Schäden durch Feuer, Wasserrohrbruch, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruch und Vandalismus entstehen? Haben Sie zum Schutz vor diesen Risiken bereits eine Hausratversicherung?
Im Schadensfall ersetzt die Hausratversicherung zerstörte bzw. gestohlene Gegenstände. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert aller Gegenstände im Haushalt entsprechen, damit Sie sich bei einem Schaden alle in Mitleidenschaft gezogenen Dinge neu anschaffen können. Ersetzt werden Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Teppiche, Bücher, Musikinstrumente sowie Gegenstände die im Keller aufbewahrt werden. Auch notwendige Handwerkerleistungen können ersetzt werden. Kurz gesagt sind alle Gegenstände des Haushaltes und der Einrichtung mitversichert. Wertsachen vom Schmuck über Wertpapiere und Bargeld bis hin zu Kunstgegenständen sind bis zu einer bestimmten Höchstgrenze auch mitversichert. Hochwertigere kostbare Wertsachen sollten mit einer Spezialversicherung abgesichert werden. In Ihrer Wohnung sind auch die Gegenstände versichert die nicht Ihnen selbst gehören, sondern eigentlich Eigentum von anderen (z.B. Freunden und Verwandten) sind.
Eine Hausratversicherung schützt neben den Gegenständen in der eigenen Wohnung auch im Urlaub, wenn beispielsweise Ihre Uhr vom Hotelzimmer entwendet wird oder ein Dieb Ihren Reisekoffer stiehlt. Die Hausratversicherung erstattet Ihnen diese Schäden.
Zusätzlich zur normalen Hausratversicherung kann eine Glas-, Fahrrad- und Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden:
Eine Glasversicherung kann bei großen Glasflächen in der Wohnung günstig sein, z.B. bei Wintergärten.
Eine Fahrraddiebstahlversicherung schließt auch den Diebstahl unter freiem Himmel mit ein und nicht nur aus abgeschlossenen Räumen.
Die Erweiterung der Hausratversicherung um die Elementarschäden ersetzt Ihnen Schäden aus bei Überschwemmungen, bei Lawinen und Schneedruck sowie bei Erdbeben oder ähnlichem.